Teletherapie via Videokonferenz: Therapie in Zeiten von Corona
Wir sind uns unserer wichtigen Aufgabe als Therapeuten in dieser außergewöhnlichen Situation bewusst. Deshalb wollen wir Sie, Ihre Kinder und Angehörigen auch in dieser schwierigen Zeit nicht allein lassen und sind weiterhin für Sie da!
Erstmals in der Geschichte der Therapie wurde die „Teletherapie“ via Videokonferenz für die Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie durch die Spitzenverbände der Krankenkassen freigegeben. Die Teletherapie via Videokonferenz ist für uns kein Neuland, sodass wir sofort die Umstellung unserer bestehenden Therapien starten konnten.
Bereits heute kann ein Großteil unserer Therapien via Videokonferenz stattfinden!
Welche Vorteile hat eine Behandlung via Videokonferenz?
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen! Die aktuellen Empfehlungen der Bundesregierung sehen einen Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Menschen vor. Des Weiteren soll der körperliche Kontakt eines Jeden auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden. Obwohl wir seither einen hohen Hygienestandard in unseren Praxen verfolgen, ist dies ein Zustand, der sich in der konventionellen Therapie dauerhaft nur schwer umsetzen lässt. Um die Gefahr einer Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) für unsere Patienten und Therapeuten so gering wie möglich zu halten, ist die Teletherapie via Videokonferenz das beste Mittel. So konnten wir schließlich auch Patienten aus beschriebenen Risikogruppen bereits wieder aus ihrer unfreiwilligen Therapiepause holen. Welche Vorteile hat die Teletherapie?
- Engmaschige, persönliche Behandlung durch qualifizierte Therapeuten unseres Teams aus Ergotherapie, Logopädie und/oder Physiotherapie
- Neuaufnahme oder Fortführung der bestehenden Therapie ohne Therapieunterbrechung und somit Wahren des Therapiefortschrittes, und -erfolges
- Kontaktlose und somit risikofreie Therapie im häuslichen Umfeld via Videokonferenz
- Ungebunden an den Ort, an welchem Sie sich aktuell befinden
- Keine Fahrtwege zur Therapie oder nach Hause
- Keine Wartezeit im Wartezimmer
Wie läuft eine Behandlung via Videokonferenz ab?
Viele von Ihnen kennen den Gang in die Praxis und das damit verbundenen konventionelle Procedere. Wie läuft dieses nun aber in einer Teletherapie via Videokonferenz ab?
- Zuerst benötigen Sie eine gültige Heilmittelverordnung Ihres behandelnden Arztes. Je nach Fachbereich (Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie) gibt es hier jeweils Vorschriften, welche Bereiche via Videokonferenz therapiert werden können. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren sie hier.
- Haben Sie ihre Heilmittelverordnung erhalten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 / 403 676 750. Alternativ können Sie uns gern eine E-Mail an info@theraphysia.de senden.
- Sind alle Ihrer Termine vereinbart, reichen Sie Ihr Rezept kontaktlos in eine unserer Praxen ein oder senden uns dieses per Post. Die Adresse geben wir Ihnen nach Vereinbarung der Termine bekannt.
- Kurz vor Ihrer ersten Teletherapie via Videokonferenz erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Während Ihres ersten Termines wird Sie Ihr behandelnder Therapeut telefonisch durch den ersten Anmeldeprozess begleiten und Ihnen alle aufkommenden Fragen hierzu beantworten. Welche technischen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie hier.
- Haben Sie diesen erfolgreich gemeistert, sind sie startklar für Ihre erste Teletherapie via Videokonferenz!
Häufige Fragen zur Teletherapie
Was benötigen Sie für eine Teletherapie via Videokonferenz?
Alles was sie zur Durchführung der Videokonferenz benötigen, ist
- eine gültige Heilmittelverordnung ihres behandelnden Arztes,
- eine aktive E-Mail-Adresse unter welcher wir sie erreichen können,
- einen Computer (PC, Laptop oder Tablet) mit integrierter oder externer Kamera und
- ein funktionierendes Mikrofon und Lautsprecher (in den meisten Geräten verbaut).
Sie können sich natürlich auch über Ihr Smartphone einwählen, dieses sollte jedoch nur als Notlösung dienen.
Wer bezahlt die Teletherapie via Videokonferenz?
Aufgrund der verschärften Lage der Corona-Pandemie haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die Teletherapie via Videokonferenz für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie freigegeben. Sie ist also eine reine Kassenleistungder gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bis auf die Zuzahlung (gesetzliche Krankenkasse) kommen keine weiteren Kosten auf sie zu. Auch für Privatversicherte gelten die gleichen Sätze, wie bei uns in der Praxis.
Wie bezahlen Sie Zuzahlungen oder weisen eine Zuzahlungsbefreiung nach?
Sobald wir Ihr Rezept erhalten haben, wird es in unser System aufgenommen und Sie erhalten automatisch eine Zuzahlungsaufforderung via Post. Diese können Sie dann innerhalb der gesetzten Fristen kontaktlos überweisen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, teilen Sie dies Ihrem behandelnden Therapeuten mit und senden diesem ein Foto oder Scan des entsprechenden Nachweises der Zuzahlungsbefreiung.
Welche Verordnungen können via Teletherapie behandelt werden?
Je nach Fachbereich (Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie) unterscheiden sich hier die Vorgaben der Krankenkassen. Folgende Heilmittelverordnungen können in Teletherapie via Videokonferenz behandelt werden:
- Ergotherapie: In der Ergotherapie können grundsätzlich alleHeilmittelverordnungen in Teletherapie via Videokonferenz durchgeführt werden.
- Logopädie: In der Logopädie können alle Bereiche der Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie in Teletherapie via Videokonferenz durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Schlucktherapie (kurz: MST).
- Physiotherapie: In der Physiotherapie können vor allem die Bewegungs- und Atemtherapie auf Grundlage einer Krankengymnastik (kurz: KG) durchgeführt werden. Auch Atemtherapie von Patienten mit cystischer Fibrose (Mukoviszidose) dürfen in Teletherapie via Videokonferenz behandelt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind die Manuelle Therapie (kurz: MT), die Manuelle Lymphdrainage (kurz: MLD), alle passiven Anwendungen der Wärme- und Kältetherapie sowie die Elektrotherapie.